- 5.451
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Hat die Logik Grundbegriffe, so müssen sie von einander unabhängig sein.
Ist ein Grundbegriff eingeführt, so muß er in allen Verbindungen eingeführt
sein, worin er überhaupt vorkommt. Man kann ihn also nicht zuerst für
eine Verbindung, dann noch einmal für eine andere einführen.
Z.B.: Ist die Verneinung eingeführt, so müssen wir sie jetzt in Sätzen
von der Form "~p" ebenso verstehen, wie in Sätzen wie
"~(p v q)",
"(x) . ~fx" u.a. Wir
dürfen sie nicht erst für die eine Klasse von Fällen, dann für die
andere einführen, denn es bliebe dann zweifelhaft, ob ihre Bedeutung
in beiden Fällen die gleiche wäre und es wäre kein Grund vorhanden,
in beiden Fällen dieselbe Art der Zeichenverbindung zu benützen.
(Kurz, für die Einführung der Urzeichen gilt, mutatis mutandis, dasselbe,
was Frege ("Grundgesetze der Arithmetik") für die Einführung von Zeichen
durch Definitionen gesagt hat.)
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Die Einführung eines neuen Behelfes in den Symbolismus der Logik muß immer
ein folgenschweres Ereignis sein. Kein neuer Behelf darf in die Logik --
sozusagen, mit ganz unschuldiger Miene -- in Klammern oder unter dem
Striche eingeführt werden.
(So kommen in den "Principia Mathematica" von Russell und Whitehead
Definitionen und Grundgesetze in Worten vor. Warum hier plötzlich Worte?
Dies bedürfte einer Rechtfertigung. Sie fehlt und muß fehlen, da das
Vorgehen tatsächlich unerlaubt ist.)
Hat sich aber die Einführung eines neuen Behelfes an einer Stelle als
nötig erwiesen, so muß man sich nun sofort fragen: Wo muß dieser
Behelf nun immer angewandt werden? Seine Stellung in der Logik
muß nun erklärt werden.
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Alle Zahlen der Logik müssen sich rechtfertigen lassen.
Oder vielmehr: Es muß sich herausstellen, daß es in der Logik keine
Zahlen gibt.
Es gibt keine ausgezeichneten Zahlen.
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In der Logik gibt es kein Nebeneinander, kann es keine Klassifikation
geben.
In der Logik kann es nicht Allgemeineres und Spezielleres geben.