Die Willensfreiheit besteht darin, daß zukünftige Handlungen jetzt nicht
gewußt werden können. Nur dann könnten wir sie wissen, wenn die Kausalität
eine innere Notwendigkeit wäre, wie die des logischen Schlusses.
-- Der Zusammenhang von Wissen und Gewußtem, ist der der logischen
Notwendigkeit.
("A weiß, daß p der Fall ist" ist sinnlos, wenn p eine
Tautologie ist.)
Wenn daraus, daß ein Satz uns einleuchtet, nicht folgt, daß er
wahr ist, so ist das Einleuchten auch keine Rechtfertigung für unseren
Glauben an seine Wahrheit.