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Logisch-philosophische Abhandlung 5.1362
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Die Willensfreiheit besteht darin, daß zukünftige Handlungen jetzt nicht
gewußt werden können. Nur dann könnten wir sie wissen, wenn die Kausalität
eine innere Notwendigkeit wäre, wie die des logischen Schlusses.
-- Der Zusammenhang von Wissen und Gewußtem, ist der der logischen
Notwendigkeit.
("A weiß, daß p der Fall ist" ist sinnlos, wenn p eine
Tautologie ist.)
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Logisch-philosophische Abhandlung 5.1362