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Logisch-philosophische Abhandlung 6.422
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Der erste Gedanke bei der Aufstellung eines ethischen Gesetzes von der
Form "du sollst..." ist: Und was dann, wenn ich es nicht tue? Es ist
aber klar, daß die Ethik nichts mit Strafe und Lohn im gewöhnlichen
Sinne zu tun hat. Also muß diese Frage nach den Folgen einer
Handlung belanglos sein. -- Zum Mindesten dürfen diese Folgen nicht
Ereignisse sein. Denn etwas muß doch an jener Fragestellung richtig sein.
Es muß zwar eine Art von ethischem Lohn und ethischer Strafe geben, aber
diese müssen in der Handlung selbst liegen.
(Und das ist auch klar, daß der Lohn etwas Angenehmes, die Strafe etwas
Unangenehmes sein muß.)
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